Schulbegleitung / Inklusion

    • Aktive Teilhabe durch Assistenz
    • Schulbegleitung
    • Integrationsbegleitung
    • Studienassistenz
    • Berufsschulbegleitung
    • Persönliche Assistenz
  • Der Schulbegleiter ermöglicht es Schülern, mit besonderem Hilfebedarf, eine für sie geeignete Schulform zu besuchen. Unser Angebot richtet sich an Kinder und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Einschränkung den Schulbesuch nicht alleine bewältigen können.

    Die Schulbegleitung kann sowohl für Regel-(Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen beantragt werden.  Zu den Schulen gehören sowohl Regel- und Förderschulen, als auch Berufsschule und die Fachhochschule (Universität).

    • Integrationshelfer in Kindergärten, Tagesstätten oder Schulvorbereitenden Einrichtungen
    • Schulbegleitung
    • Studienassistenz
    • Berufsassistenz
    • Berufsschulassistenz
    • Persönliche Assistenz
  • Die Aufgaben des Schulbegleiters richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Kindes. Hierzu können gehören:
    • Hilfestellung bei der möglichst aktiven Bewältigung des Unterrichts
    • Unterstützung im täglichen Handlungsablauf
    • Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern
    • Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich
    • Unterstützung bei der Kommunikation
    • Einzelpflegerische Tätigkeit
  • Zielsetzung der Schulbegleitung ist es, durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung, die Bewältigung des Schulalltages zu ermöglichen. Die Leistung hat das Ziel, den Betreuten unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Behinderung, einen weitgehend selbstständigen Schulbesuch zu ermöglichen. Somit soll die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichergestellt werden.

    „So viel Unterstützung wie nötig, so wenig Unterstützung wie möglich!“ Ziel: „Höchstmögliche Eigenaktivität“

  • Als Anstellungsträger übernehmen wir die Aufgaben eines Arbeitgebers, um die Eltern bzw. Sorgeberechtigten zu entlasten.

    Dies sind im Einzelnen:

    • gezielte Stellenausschreibungen
    • Vermittlung eines geeigneten Schulbegleiters
    • Veranlassung eines Kennenlernens mit Kind und Eltern
    • wir übernehmen die Abwicklung und Anstellung des Schulbegleiters (Arbeitsvertrag, Versicherungen, etc.)
    • Abwicklung der Rechnungsstellung mit dem Kostenträger
    • Qualitätssicherung durch Schulungen, Fortbildungen der Schulbegleiter und Assistenten
    • Hilfestellung bei der Vernetzung von Eltern/Schule/Schulbegleiter im schulischen Alltag
  • Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems für alle Kinder und Personen mit und ohne Behinderung verpflichtet.

    Die Kosten für eine Schulbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII und 
 § 35 SGB VIII sichergestellt. Die Kostenträger sind je nach Betroffenheitsbild die Sozialhilfeträger (Bezirke, Landratsämter, Jugendämter). Die Beantragung erfolgt über einen Antrag durch die Sorgeberechtigten mit ärztlichem Gutachten und Stellungnahme der Schule. Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung beratend und unterstützend zur Seite.

Andrea Krist
Andrea Krist

Inklusion/ Schulbegleitung
FortSchritt Würzburg e.V.
Friedrich Bergius Ring 44
97076 Würzburg

Tel.: 0931/73040300
Fax: 0931/73040317

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Informationen zum Thema Schulbegleitung/persönliche Assistenz:

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